I. Einleitung
Die Zahl der veröffentlichten Urteile und Entscheidungen des EGMR gegen Österreich war im Jahr 2018 deutlich geringer als in den Jahren zuvor. Lediglich zwei Urteile durch Kammern von sieben Richtern und drei Urteile durch Ausschüsse von drei Richtern der für Österreich zuständigen V. Sektion wurden in der HUDOC publiziert. Dazu wurden vom GH 2018 insgesamt 232 Beschwerden für unzulässig erklärt oder aus dem Register gestrichen,1 die meisten davon wurden allerdings durch nichtveröffentlichte Entscheidungen – insbesondere von Einzelrichtern – erledigt. Veröffentlicht wurden lediglich eine Entscheidung einer Kammer sowie zwei Entscheidungen von Ausschüssen. Die Zahl der anhängigen Beschwerden gegen Österreich konnte insgesamt etwas verringert werden (von 64 auf 62).
