I. Einleitung
Der Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)1 am 25. Mai 2018 war ein wichtiges Ereignis, wenngleich der allgemeine Hype um dieses Seite 165 Datum wohl insbesondere den hohen Strafdrohungen der DSGVO geschuldet war. Das formell neue, inhaltlich bei näherer Betrachtung gar nicht so neue Datenschutzrecht genießt nach wie vor große Aufmerksamkeit. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten finden hingegen nur geringe Beachtung.
