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Das Spannungsfeld zwischen Privatsphäre und Meinungsfreiheit am Beispiel des Ibiza-Videos (Heißl)

Heißl1. AuflAugust 2020

I. Einleitung

Das Ibiza-Video ist hinlänglich bekannt, gleich wie die Umstände der Aufnahme und der Veröffentlichung sowie die politischen Folgen. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb stellen sich Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit der Aufnahme und der Veröffentlichung. Im Kern stehen sich – wie bei Veröffentlichungen in Medien oder im Internet üblich – die Interessen auf Geheimhaltung der auf dem Video ersichtlichen Personen einerseits und jene der Hersteller und Veröffentlicher andererseits gegenüber. Auch der OGH spricht bzgl eines von Johann Gudenus angestrengten Verfahrens über eine einstweilige Verfügung von einer erforderlichen Abwägung zwischen der in Art 8 EMRK geschützten Privatsphäre und der in Art 10 EMRK garantierten Meinungsäußerungsfreiheit.11OGH 23.1.2020, 6 Ob 236/19b.

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