Martin STRICKER
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I. Ausgangsfälle
Fall 1: A, Geschäftsführer der Z-GmbH, zahlt dem Bürgermeister B 7.000 Euro, damit dieser eine Baubewilligung für ein Bauvorhaben der Z-GmbH erteilt, das nicht den gesetzlichen Bauvorschriften (§ 35 OöBauO) entspricht. B willigt ein und nimmt die 7.000 Euro an. Das Geld überweist A von dem Geschäftskonto der Z-GmbH. Die Bewilligung wird anschließend auch erteilt und die Z-GmbH kann ihren Umsatz aufgrund des gelungenen Bauvorhabens verdoppeln.
