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Untreue neu (Fuchs)

Fuchs1. AuflNovember 2016

Helmut FUCHS

Die Neufassung des Tatbestandes durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Die Neuregelung der Untreue ist seit 1. Jänner 2016 in Kraft11Strafrechtsänderungsgesetz 2015, BGBl I 112/2015. Materialien: RV 689 BlgNR, AB 728 BlgNR, Initiativantrag (IA) zur Untreue 1110/A, jeweils XXV. GP.. In der Zwischenzeit gibt es mehrere literarische Äußerungen22Insbesondere Birklbauer, Wirtschaftliches Handeln zwischen verantwortungsvollem Risikomanagement und strafbarer Untreue – Änderungen durch die Strafrechtsreform 2015, VR 2015 H 10, 30; Jaroš/Cernusca/Adrian, Der Untreuetatbestand im Spiegel des StRÄG 2015 und der Entscheidung des OGH 11 Os 52/15d, RWZ 2016, 66; Karollus, Unternehmerische Ermessensentscheidungen und Business Judgement Rule aus primär gesellschaftsrechtlicher Sicht, VR 2015 H 10, 23; Kert/Komenda, Untreue nach dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015, ÖZW 2015, 141; Paulitsch, Reformversuch 2015 zur Präzisierung der Untreue, ecolex 2015, 561; Eckert/Spani/Wess, Neuregelung des § 153 StGB und Auswirkungen auf die Praxis – Teil I, ZWF 2015, 258; Teil II, ZWF 2016, 7.. Auf diese will ich heute vor allem eingehen.

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