vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Untreue und Korruption (Lewisch)

Lewisch1. AuflDezember 2017

I. Einleitung, Hintergrund, Fragestellung

Der Titel dieses Beitrags sagt es: Im Nachfolgenden geht es um Strafrechtsfragen im Wechselspiel von Untreue und Korruption. Beide Fragenkreise, jener des Untreuetatbestands und jener der Korruptionstatbestände, haben einen gemeinsamen Bezugspunkt: Es ist dies der „Machthaber“ als Schlüs

Seite 169

selperson arbeitsteiligen Wirtschaftens.11Vgl Lewisch, Korruption und Compliance, in Lewisch (Hrsg), Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 2013, 43. Der Machthaber ist jene Person, derer sich ein anderer (ein wirtschaftlicher Auftraggeber iwS) zur Förderung seiner Interessen (durch mehr oder weniger konkret gefasste Aufträge) bedient. In der Rechtsökonomie spricht man von „Principal-Agent-Relationship“. Der „Agent“ soll insoweit zwar auftragsgemäß im Interesse seines „Prinzipals“ tätig werden; die Eigeninteressen des „Agents“ zielen allerdings auf die Förderung seines Eigennutzens ab und dieser ist mit dem Nutzen/Vorteil des „Prinzipals“ nicht kongruent: Es bedarf daher zusätzlicher Regeln und Anreize, um ein interessenkonformes Verhalten des „Agents“ herbeizuführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!