I. Einführung
Werden Verwaltungsstrafen über Leitungsorgane eines Unternehmens verhängt, stellt sich häufig die Frage, ob diese Strafen von den betreffenden Unternehmen übernommen werden dürfen. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind durchaus komplex und in der Rechtspraxis ganz unterschiedlich beantwortet. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass die fraglichen Konstellationen vielgestaltig sind:
