Thema dieses Vortrags sind Rechtsfragen der betrügerischen Krida (§ 156 StGB) und der Gläubigerbegünstigung (§ 158 StGB). Im Einzelnen geht es um drei Themenbereiche, nämlich einmal um die Anwendbarkeit des Tatbestands der Gläubigerbegünstigung in Hinblick auf insolvenzrechtlich anfech<i>Lewisch</i>, Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit (2018), Seite 187 Seite 187
tungsfeste Leistungen, sodann um die Reichweite des Tatbestands der betrügerischen Krida – zumal im internationalen Vergleich – in Hinblick auf Vermögensreduktionen sowohl im Vorfeld als auch „ohne“ wirtschaftliche Krise, sowie letztlich um die strafrechtliche Einordnung der Rückzahlung Eigenkapital ersetzender Gesellschafterdarlehen nach dem EKEG zwischen den beiden vorgenannten Tatbeständen der betrügerischen Krida und der Gläubigerbegünstigung.