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Aktuelles zur Aufsichtsratshaftung (Welser)

1. AuflDezember 2018

Die Tendenz, im „Krisenfall“ nach Verantwortlichen zu suchen, die für einen Schaden der Gesellschaft persönlich haften, macht auch vor Aufsichtsräten nicht Halt. Während es zur Haftung von Geschäftsführern und Vorständen mittlerweile doch zahlreiche Entscheidungen gibt,11Vgl dazu etwa Welser, Drei Entscheidungen zur Business Judgment Rule, ecolex 2017, 1073; dieselbe, Aktuelles zur Business Judgment Rule, in Lewisch, Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 2017, 155; Kodek, Zivilrechtliche Organverantwortung – Ausgewählte neuere Judikatur, in Lewisch, Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit 2016, 207; Winner, Business Judgment Rule, in Kalss/Frotz/Schörghofer, Handbuch für den Vorstand 1239 ff; Ratka/Rauter, Handbuch Geschäftsführerhaftung 5; S.-F. Kraus/U. Torggler in U. Torggler, GmbHG zu § 25; F. Hörlsberger in Foglar-Deinhardstein/Aburumieh/Hoffentscher-Summer, GmbHG zu § 25; Koppensteiner-Rüffler, GmbHG3 zu § 25. zeigt sich – erstaunlicherweise –, dass die Fälle, in denen gerichtlich über eine Aufsichtsratshaftung entschieden wurde, an den Fingern einer Hand abzuzählen sind. Der vorliegende Beitrag hat es sich zum Ziel gemacht, die bestehende Judikatur systematisch aufzuarbeiten.

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