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Die Entwicklung eines Europäischen Sanktionsrechts am Beispiel der EU-Datenschutzgrundverordnung (Schorn/Böhringer)

1. AuflDezember 2018

I. Einleitung

Das Recht der Europäischen Union hat längst das Strafrecht als vermeintlich letzte Bastion nationalstaatlicher Gesetzgebung eingenommen. Zunächst wurden dem Phänomen „Europäisches Strafrecht“ in erster Linie Harmonisie

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rungen der nationalen Gesetze durch europäisches Recht zugeschrieben, die Einfluss auf die Auslegung nationaler Straf- und Bußgeldtatbestände hatten. Doch die Entwicklung schreitet weiter voran: Seit dem Vertrag von Lissabon ist sogar die Kompetenz zur originären Strafrechtssetzung zum Schutz der finanziellen Interessen der Union in Art 325 Abs 4 AEUV jedenfalls angedeutet.

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