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„Wirtschaftliche Eigentümer“-Register: Verletzung der Meldepflicht, unbefugte Einsichtnahme und Datenweitergabe trotz Auskunftssperre als Finanzvergehen11Der Beitrag ist die erweiterte schriftliche Fassung eines Vortrags beim Symposium zu aktuellen Fragen aus Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit im Bundesministerium für Justiz am 12. 6. 2018. (Rebisant/Rzeszut)

1. AuflDezember 2018

I. Einleitung

Mit dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG)22BGBl I 2017/136. wurden die Artikel 30 und 31 der 4. Geldwäsche-Richtlinie33Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission, ABl L 2015/141, 73. in Österreich umgesetzt. Das

Seite 109

Gesetz wurde am 29. Juni 2017 im Nationalrat beschlossen und am 15. September 2017 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die wesentlichen Bestimmungen traten mit 15. Jänner 2018 in Kraft.

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