I. Einleitung
Mit dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG)2 wurden die Artikel 30 und 31 der 4. Geldwäsche-Richtlinie3 in Österreich umgesetzt. Das Seite 109 Gesetz wurde am 29. Juni 2017 im Nationalrat beschlossen und am 15. September 2017 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die wesentlichen Bestimmungen traten mit 15. Jänner 2018 in Kraft.
