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Cybercrime 2018 – Kryptowährungen, Internet of Things und Co als Herausforderungen für das Strafrecht11Dieser Beitrag basiert auf einem Vortrag bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission am 2. Juni 2018, der auch in dem dazugehörigen Tagungsband der ÖJK erscheinen wird. Die Schwerpunkte wurden für den hier vorliegenden Beitrag verschoben und an das Generalthema angepasst. (Salimi)

1. AuflDezember 2018

I. Einleitung

Cyberkriminalität ist eines jener Kriminalitätsfelder, die in den letzten Jahren das rasanteste Wachstum erlebt haben. Wenn sich ganze Lebensbereiche ins Internet verlagern, wenn sich Wirtschaftstransaktionen kaum ohne Einbindung digitaler Geldflüsse abwickeln lassen, ist es nicht verwunderlich, wenn sich auch die Kriminalität in der Cyberwelt breitmacht. So lange die Barriere zwischen realer und digitaler Welt auch noch zur Anonymität des Täters beiträgt und die Strafverfolgung erschwert, braucht es dazu auch weniger krimineller Energie als für kriminelles Verhalten außerhalb des World Wide Webs. Digitale Erpressung, Cyberterrorismus, Hasskriminalität, Cybermobbing usw sind die Begriffe, mit denen sich Strafverfolgungsbehörden heute unweigerlich befassen müssen. Und Cyberkriminalität ist im Wirtschaftsstrafrecht angekommen. Die Wirtschaft wird immer stärker durch sie bedroht, andererseits ist Cyberkriminalität auch zu einem Mittel unlauterer Konkurrentenbekämpfung geworden.

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