I. Einleitung
Ohne jeden Zweifel ist der europäische Haftbefehl ein Meilenstein der europäischen Integration. Er führt dazu, dass ein Gesuchter in allen teilnehmenden Staaten über Ersuchen des sogenannten ersuchenden Staates verhaftet und einem Gerichtsverfahren bzw einer Vollstreckung eines Urteils ebenso wie der Untersuchungshaft zugeführt werden kann. Die Befugnis jenes Staates, in dem sich der Betroffene aufhält, sollte im Wesentlichen auf eine formale Prüfung des Europäischen Haftbefehls beschränkt bleiben.
