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Aktuelle Praxisfragen des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts (Plöchl)

Plöchl1. AuflDezember 2021

I. Probleme und Verbesserungsvorschläge betreffend große Wirtschaftsstrafverfahren

Im Anschluss an das Referat von RA Dr Wess und Richter Dr. Liebhauser-Karl sind aus der Warte der Generalprokuratur/Rechtsmittelinstanz Verbesserungen in Bezug auf das schriftliche Urteil und die Rechtsmittelausführungen möglich. Bei der Urteilsausfertigung ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die tatbestands-essentiellen Feststellungen bestimmt und ausreichend getroffen werden. Langatmige und ausschweifende Ausführungen sollen vermieden werden. ISd § 270 Abs 2 Z 5 StPO ist an die gedrängte Darstellung, insbesondere bei komplexen und umfangreichen Wirtschaftsstrafsachen zu appellieren. Bei der Beweiswürdigung werden manchmal Aussagen von Beschuldigten und Zeugen relativ breit wiedergegeben, ohne klar und konzis darzulegen, welchen Aussagen(teilen) Relevanz in Bezug auf die getroffenen Feststellungen zugekommen ist. Eine wesentliche Erleichterung bei der Bearbeitung bildet die exakte Anführung von fortlaufend journalisierten Fundstellen und Beilagen.

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