I. Einleitung
Mit dem Europäischen Haftbefehl verfügt die Europäische Union über ein wirksames Instrument zur grenzüberschreitenden Verfolgung von potenziellen Straftätern. Dabei setzen aber sowohl nationale als auch europäische Grundrechte dem unfreiwillig freien Personenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäische Union Grenzen.
