<i>Rohregger/Benedik</i> in <i>Lewisch</i> (Hrsg), Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit (2021) Aktenleaks – Status Quo und Reformüberlegungen, Seite 47 Seite 47
Es ist eine Errungenschaft des modernen Rechtsstaates, dass Strafverfahren nicht im Verborgenen, sondern öffentlich geführt werden: Gemäß Art 6 EMRK hat jedermann Anspruch darauf, dass seine Sache öffentlich gehört wird.