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Aktenleaks – Status Quo und Reformüberlegungen (Rohregger/Benedik)

Rohregger/Benedik1. AuflDezember 2021

Seite 47

I. Öffentlichkeit von Verfahren und ihre Grenzen

Es ist eine Errungenschaft des modernen Rechtsstaates, dass Strafverfahren nicht im Verborgenen, sondern öffentlich geführt werden: Gemäß Art 6 EMRK hat jedermann Anspruch darauf, dass seine Sache öffentlich gehört wird.11Da die EMRK in Österreich in Verfassungsrang steht, entfaltet die Bestimmung nicht nur völkerrechtliche, sondern auch innerstaatlich-verfassungsrechtliche Wirkung. Daneben sind auf verfassungsrechtlicher Ebene Art 90 B-VG und auf unionsrechtlicher Ebene Art 47 GRC von Bedeutung, vgl dazu FN (6).

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