DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342016-008
Alexander LANG/Philip PREDOTA
I. Einleitung
Verjährungsfragen sind in der Beraterpraxis sowie im Schrifttum ein Dauerbrenner. Das „Feuer“, welches die strittigen Verjährungsfragen entfachen, regt oftmals zu hitzigen Diskussionen an und kann nicht immer leicht gelöscht werden. Fakt ist, dass die Verjährung im Finanzstrafrecht dazu führt, dass die Strafbarkeit von Finanzvergehen erlischt, zumal mit Ablauf der Zeit das Strafbedürfnis sowohl in spezial- als auch in generalpräventiver Sicht schwindet, sodass die Verfolgung der Straftat nicht mehr zweckmäßig ist.
