DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342016-003
Ingeborg ZERBES
I. Vorbemerkungen
A. Laufendes Strafverfahren
Das Schlagwort „Inseratenkorruption“ ist in Österreich entstanden. Das ist kein Zufall: Um derartige Verflechtungen zwischen Medien und staatlicher Macht zu vermeiden, unterliegt in anderen Ländern politische Werbung deutlich strengeren Grenzen. Derartige Verflechtungen sind hierzulande jedoch geradezu typisch. Sie lösen die politische Auseinandersetzung nicht nur von Sachlichkeit und Rationalität, sondern haben auch zu einem derzeit laufenden Strafverfahren geführt. Es wird aufgeregt diskutiert, intensiv öffentlich beobachtet, ist mit mehr aus Politikerkreisen stammenden Beschuldigten besetzt denn je ein Strafverfahren davor und hat vor dem Hintergrund der Ferieninsel Ibiza 2019 zum Auseinanderbrechen der damaligen Regierung geführt. Die hier interessierenden Fragen ist sind Teil nur einer der vielen einzelnen Causen eines Verfahrenskomplexes, in dem die verschiedensten Sachverhalte, die das sog „Ibiza-Video“ als gemeinsamer initialer Auslöser verbindet, zusammengefasst sind. Sie werden alle irgendwie als „Korruption“ kolportiert, ob sie nun tatsächlich unter einen entsprechenden Straftatbestand fallen oder nicht, aber: Jeder ist plötzlich Korruptionsexperte, kurzum: Auf einmal „reden [alle] über Korruption, aber keiner weiß Bescheid“1. Der Bezug auf die Schaltung (kostspieliger) Inserate als Mittel der Politik ist Ausdruck einer engen Verflechtung zwischen Medien und staatlicher Macht österreichischer und damit parteipolitischer Prägung. Um die dahinterstehende Rechtsfrage zu analysieren, sind diese parteipolitischen Interessen auszublenden. Um das Ergebnis anzudeuten: Nüchtern betrachtet ist die strafrechtliche Subsumtion erstaunlich einfach.
