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1. Einleitung
Die Ausübung der Strafgewalt zählt zu den staatlichen Kernaufgaben. Es handelt sich um eine ausgliederungsfeste Hoheitsaufgabe, die der Staat selbst zu besorgen hat.1 Personenbezogene Daten mit Strafrechtsbezug (Daten über eine Straftat) werden daher in Österreich vorwiegend von den Strafverfolgungsbehörden (Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft) und den Strafgerichten im Zuge der Strafrechtspflege verarbeitet.
