vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Verarbeitung strafrechtsbezogener Daten durch Private (Rigerl)

Rigerl1. AuflDezember 2020

Seite 175

1. Einleitung

Die Ausübung der Strafgewalt zählt zu den staatlichen Kernaufgaben. Es handelt sich um eine ausgliederungsfeste Hoheitsaufgabe, die der Staat selbst zu besorgen hat.11 Heller, Zum Begriff der Kernaufgaben des Staates, in FS Schäffer (2006) 241 (242, 252); VfSlg 14.473/1996 (Austro Control); VfSlg 16.400/2001 (Bundes-Wertpapieraufsicht) ua. Personenbezogene Daten mit Strafrechtsbezug (Daten über eine Straftat) werden daher in Österreich vorwiegend von den Strafverfolgungsbehörden (Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft) und den Strafgerichten im Zuge der Strafrechtspflege verarbeitet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte