Andreas ZISLER
1. Übermittlung von Daten
Der Wesenszweck dieser Arbeit ist die datenschutzrechtliche Betrachtung der Übermittlung von Daten ins Drittland.
In einem ersten Schritt ist daher der Begriff „Übermittlung“ iSd DSGVO näher zu hinterfragen. Gail hat in seiner Betrachtung diesbezüglich die deutsche Sprachfassung mit der englischen verglichen. In der deutschen Fassung ist sowohl in der Begriffsbestimmung des Art 4 Z 2 DSGVO als auch im Kapitel 5 DSGVO von „Übermittlung“ personenbezogener Daten zu lesen. In der englischen Fassung hingegen werden an den genannten beiden Stellen unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet. In Art 4 Z 2 DSGVO wird der Begriff „transmission“ und im Kapitel 5 DSGVO wird „transfer“ verwendet.1
