Heidi SCHEICHENBAUER / Lisa SEIDL
Rechtsquellen: Art 8 Abs 2 EMRK, Art 18 B-VG, § 1 Abs 2 DSG, § 2 BMG Seite 49
I. Einleitung
A. Staatliches Handeln: Öffentlichkeitsarbeit und Social Media-Monitoring
Verwaltungsbehörden bedienen sich bei der Erfüllung von Staatsaufgaben nicht nur der Anwendung klassischer verwaltungsrechtlicher Instrumente, sondern betreiben auch Öffentlichkeitsarbeit. Unter Öffentlichkeitsarbeit werden nachfolgend Aktivitäten der Verwaltung verstanden, welche „die Verbreitung von Informationen unter Zuhilfenahme von Medien an eine größere Öffentlichkeit zum Ziel oder zur Folge haben“, worunter Pressekonferenzen, Pressemeldungen über diverse Kanäle (klassische sowie sog „neue“ Medien) und Pressearbeit fallen.1 Sie erfolgt durch eine Ausbreitung von Informationen: So klärt die Verwaltung etwa über bestimmte Themen auf, gibt Empfehlungen ab oder warnt vor Gefahren. Ein wichtiger Bestandteil von zielgerichteter Öffentlichkeitsarbeit ist mittlerweile Social Media-Monitoring.
