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Die Aufhebung des Medienprivilegs durch den VfGH11Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin wieder und wurde Mitte September 2023 endverfasst. Danach eintretende Ereignisse konnten nicht mehr berücksichtigt werden. (NEUDECKER)

NEUDECKER1. AuflDezember 2023

Vanessa NEUDECKER

DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342030-009

I. Einleitung

Seit seiner „Entstehung“ ist das sogenannte „Medienprivileg“ vielfach aus verfassungsrechtlicher sowie unionsrechtlicher Sicht diskutiert und Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge. Vor allem die Unanwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung und die daraus resultierende fehlende Zuständigkeit der Datenschutzbehörde (DSB) für Verarbeitungen von personenbezogenen Daten zu journalistischen Zwecken eines Mediendienstes oder eines Medienunternehmens waren im Zentrum der Kritik. Es überrascht daher nicht, dass, die das Medienprivileg verankernde Bestimmung des § 9 Abs 1 DSG, schlussendlich einer verfassungsmäßigen Kontrolle im Rahmen eines Normprüfverfahrens beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) unterzogen wurde.

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