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Der doppelgleisige Rechtsschutz nach der DSGVO – mögliche Umsetzung des Urteils des EuGH zu C 132/21 in Österreich**Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder und wurde Ende Juli 2023 endverfasst. Danach eintretende Ereignisse konnten nicht mehr berücksichtigt werden. (SCHMIDL)

SCHMIDL1. AuflDezember 2023

Matthias SCHMIDL

DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342030-006

I. Einleitung

Die Frage, in welchem Verhältnis Art 77 (Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde) und Art 79 (Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter) DSGVO11Verordnung (EU) 2016/679 , Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). zueinander stehen, war in Österreich von Anfang an fraglich und umstritten.22Siehe dazu im Detail Schmidl, Der doppelgleisige Rechtsschutz in Datenschutzsachen, VbR 2020/104, 160 ff mwN.

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