Hans KRISTOFERITSCH
DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342030-002
I. Einleitung1
Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)2 begann eine neue Periode des europäischen Datenschutzrechts, die auch eine völlige Neugestaltung des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG)3 erforderlich machte. Mangels entsprechender Verfassungsmehrheit davon unberührt blieb dabei das in § 1 DSG normierte Grundrecht auf Datenschutz für juristische Personen. Der vorliegende Beitrag befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage der Anwendbarkeit des Grundrechts auf Datenschutz gemäß § 1 Datenschutzgesetz sowie der DSGVO auf juristische Personen sowie darauf aufbauend den in § 1 DSG bzw. der DSGVO geregelten Begleit- bzw. Betroffenenrechten.
