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3.6 Fazit

Schilchegger/Kieber2. AuflMai 2015

Im Ergebnis zeigt sich somit für pflegschaftsgerichtliche Genehmigungserfordernisse im Zusammenhang mit Verlassenschaftsverfahren eine nicht durch internationale Rechtsakte abgedeckte Lücke. Es bleibt hier weiterhin bei der nationalen Regelung.

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