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2.6 Europäisches Nachlasszeugnis

Schilchegger/Kieber2. AuflMai 2015

Das in den Art 62–73 EuErbVO geregelte europäische Nachlasszeugnis stellt einen wesentlichen Baustein zur Vereinfachung grenzüberschreitender Verlassenschaftsverfahren dar.152152 Verweijen, Verlassenschaftsverfahren – Handbuch (2014) 61; siehe auch Vollmer, Die neue europäische Erbrechtsverordnung – ein Überblick, ZErb 2012/9, 233. Es dient zum Nachweis von Berechtigungen am bzw gegenüber dem Nachlass sowie der Erleichterung der Durchsetzung von Rechten in anderen Mitgliedstaaten.153153 Verweijen, Verlassenschaftsverfahren – Handbuch (2014) 61 f. Bewirkt werden soll eine Vereinheitlichung des Sachrechts in den Mitgliedstaaten, und zwar sowohl in Bezug auf das Verfahrensrecht als auch auf das materielle Recht.154154 Schauer, Europäisches Nachlasszeugnis, in Schauer/Scheuba (Hrsg), Europäische Erbrechtsverordnung (2012) 77; Rudolf, Die Erbrechtsverordnung der Europäischen Union. VO zum Internationalen Erb- und Erbverfahrensrecht in Kraft – ein Überblick, NZ 2013/103, 238.

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