Das in den Art 62–73 EuErbVO geregelte europäische Nachlasszeugnis stellt einen wesentlichen Baustein zur Vereinfachung grenzüberschreitender Verlassenschaftsverfahren dar.152 Es dient zum Nachweis von Berechtigungen am bzw gegenüber dem Nachlass sowie der Erleichterung der Durchsetzung von Rechten in anderen Mitgliedstaaten.153 Bewirkt werden soll eine Vereinheitlichung des Sachrechts in den Mitgliedstaaten, und zwar sowohl in Bezug auf das Verfahrensrecht als auch auf das materielle Recht.154

