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3.12.6. Besonderheiten im Verfahrensablauf

Stempkowski/Holzinger4. AuflDezember 2015

1787
Hinsichtlich ihres Ablaufs entsprechen die im Sektorenbereich vorgesehenen Verfahrensarten – mit Ausnahme der Rahmenvereinbarung (siehe dazu Punkt 3.12.6.3.) – weitestgehend jenen des klassischen Bereichs.37313731§ 249 BVergG (offenes Verfahren) = § 101 BVergG; § 250 BVergG (nicht offenes Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb) = § 102 BVergG; § 252 BVergG (nicht offenes Verfahren) = § 104 BVergG. Im Folgenden sind daher nur allfällige Abweichungen dargestellt.

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