vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.12. Besonderheiten bei der Sektorenvergabe

Stempkowski/Holzinger4. AuflDezember 2015

1752
Die Bestimmungen, die Sektorenauftraggeber bei ihren Beschaffungen im Sektorenbereich anzuwenden haben, sind im 3. Teil des BVergG geregelt. Seit dem BVergG 2006 finden sich die Bestimmungen für Sektorenauftraggeber in einem „eigenständigen“ Teil des Gesetzes. Der Gesetzgeber hat von der bis dahin praktizierten Verweistechnik, bei der jeweils nur bestimmte Teile des klassischen Bereichs im Sektorenbereich für anwendbar erklärt wurden, Abstand genommen und alle für Vergaben im Sektorenbereich maßgeblichen Regelungen in einem eigenen Teil des BVergG zusammengefasst. Im Interesse einer übersichtlichen und in sich geschlossenen Regelung des Sektorenvergaberechts wurden teilweise auch völlig

Seite 642

inhaltsgleiche Wiederholungen in Kauf genommen.36963696Vgl dazu EBRV 1171 BlgNR XXII. GP 6. Von seinem Aufbau her entspricht der 3. Teil des BVergG dem 2. Teil, in dem die Vorgaben für Vergaben im klassischen Bereich geregelt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!