statistische Pflichten
Öffentliche Aufträge stellen einen enormen Wirtschaftsfaktor in der Europäischen Union dar, weshalb Statistiken eine besondere wirtschaftspolitische Bedeutung zukommt.Im Oberschwellenbereich haben Auftraggeber bis zum 31.8. jedes Jahres – bei Auftraggebern, die in den Vollziehungsbereich eines Landes fallen, im Wege der jeweiligen Landesregierung – dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend statistische Aufstellungen über die im vorangegangenen Jahr vergebenen Aufträge zu übermitteln (§ 44 Abs 1 BVergG). Der Bundesminister wiederum hat diese Aufstellungen an die Kommission weiterzuleiten. Die statistischen Aufstellungen müssen – aufgeschlüsselt nach den Warenbereichen, nach den Bauarbeiten, bzw nach den Dienstleistungen gemäß den entsprechenden CPV-Codes – die Anzahl und den Wert der vergebenen Aufträge im Oberschwellenbereich enthalSeite 641

