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F. Aufgaben und Grundsätze der Interessenvertretung (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

Arbeitsverfassung

Betriebsrat

54
Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer ist es, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern (§ 38 ArbVG).

Seite 18/7

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