Bücher
Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, Schrank
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
E. Sonstiges Organisatorisches (Schrank)
97. Lfg
Jänner 2026
1. Konstituierung und Funktionsperiode
Betriebsrat
Schrank
, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (97. Lfg 2026) Sonstiges Organisatorisches Rz 42
42
Betriebsrat
Die Tätigkeitsdauer oder
Funktionsperiode
des Betriebsrates beträgt
5 Jahre
ab seiner Konstituierung oder Ablauf der Tätigkeit des früheren Betriebsrates, wenn die Konstituierung vorher erfolgt (§ 61 Abs. 1 ArbVG).
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
Betrieb
Betriebsrat
Betriebsratsfonds
Dienstvertrag
Personenbezogene Arbeitnehmerdaten an den Betriebsrat