Lohnexekution, Lohnpfändung
Bei mehreren Pfändungen, wozu noch Abtretungen oder Verpfändungen kommen können, ist die
gesetzliche Rangordnung genauestens zu beachten, will man als Arbeitgeber nicht zu Schaden kommen.
<i>Schrank</i>, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (95. Lfg 2025) Vorgangsweise bei mehreren Pfändungen (Rangordnung) sowie bei Abtretungen und Verpfändungen, Seite 15 Seite 15