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G. Vorgangsweise bei mehreren Pfändungen (Rangordnung) sowie bei Abtretungen und Verpfändungen

97. LfgJänner 2026

 

Lohnexekution, Lohnpfändung

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Bei mehreren Pfändungen, wozu noch Abtretungen oder Verpfändungen kommen können, ist die gesetzliche Rangordnung genauestens zu beachten, will man als Arbeitgeber nicht zu Schaden kommen.

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