Schrank, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (97. Lfg 2026) Vorgangsweise bei mehreren Pfändungen (Rangordnung) sowie bei Abtretungen und Verpfändungen Rz 7070
Bei mehreren Pfändungen, wozu noch Abtretungen oder Verpfändungen kommen können, ist die gesetzliche Rangordnung genauestens zu beachten, will man als Arbeitgeber nicht zu Schaden kommen.