Sozialversicherungsbeiträge
Zu unterscheiden ist zwischen Fälligkeit und letztmöglichem Einzahlungstag.
Fällig sind die Beiträge am letzten Tag des Kalendermonats (= Ende des Beitragszeitraumes) bzw. bei Sonderzahlungen mit dem letzten Tag des Sonderzahlungsfälligkeitsmonats.