Lehrlinge
Sozialversicherungsbeiträge
Die Beitragsermittlung bei Lehrlingen zeichnet sich zunächst dadurch aus, dass keine Arbeiterkammerumlage und kein Wohnbauförderungsbeitrag, sondern lediglich die normalen Sozialversicherungsbeiträge und auch der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag zu entrichten sind.
