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I. Beitragsgrundlage und Beitragssätze (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

Beitragsgrundlagen

GSVG-Versicherungstatbestand

100
Wie sonst im GSVG (siehe Kapitel 49 Pkt. C) bilden die aus der versicherungspflichtigen betrieblichen Tätigkeit im jeweiligen Kalenderjahr erzielten steuerlichen Einkünfte, also der Gewinn, die Beitragsgrundlage.

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