1. Grundsätzliches zu Beginn und Ende
Entgelt
Pflichtversicherung
Dienstgeber müssen den Eintritt und das Ende der Pflichtversicherung grundsätzlich mit An- bzw. monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (nur mit mBGM bei bloßem Wiedereintritt des Entgeltanspruches) und Abmeldungen melden. Anmeldungen müssen ab 1. 1. 2026 auch das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit umfassen (zur Plausibilitätskontrolle und Gewinnung statistischer Daten).
