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J. Provisionsauswirkungen auf Feiertage, Urlaub, ­Krankenstand und Abfertigung (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

Entgelt

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Provisionen zählen arbeitsrechtlich voll als Entgelt. Nur wo gesetzliche oder kollektivvertragliche Vorschriften auf Fixum oder Gehalt oder nunmehr auch Grundgehalt abstellen, müssen Provisionen nicht berücksichtigt werden.

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