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I. Provisionen durch Dritte (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

42
§ 13 Abs. 1 AngG untersagt die Entgegennahme von Provisionen oder sonstigen Belohnungen durch Dritte ohne (sei es auch schlüssige) Einwilligung des Dienstgebers, also insbesondere von Kunden.

Entlassung

Klage

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