Haftung
Neben dieser Beschäftiger-Bürgenhaftung und der bedingten Auftraggeberhaftung für Entgelte illegal beschäftigter Ausländer (s. Kapitel 10 Pkt. A) gibt es weitere Entgelthaftungen:
So zunächst drei Unternehmer-Haftungen für die Entgelte der von Subunternehmern eingesetzten Arbeitskräfte.