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H. Überlassene Arbeitskräfte: Entgeltbesonderheiten (Schrank)

96. LfgJuli 2025

 

1. Höheres Überlassungs-Mindestentgelt
a) Wann gilt ein solches, wann nicht?

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Über den eigenen Kollektivvertrag hinausgehende höhere Entlohnungsansprüche sieht das AÜG auf die Dauer der Überlassung für Arbeitnehmer vor (§ 10 Abs. 1 dritter Satz AÜG), die im Rahmen einer gewerblichen oder konzerninternen (außer zwischen inländischen Unternehmen bis zu 13 Wochen) Arbeitskräfteüberlassung bei einem Dritten, dem Beschäftiger (Kunden bzw. Konzernunternehmen), eingesetzt werden.

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