Schrank, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (96. Lfg 2025) Arbeitsvertragsfragen und Ansprüche bei Fehlen oder Wegfall der Bewilligung Rz 113113
Die Kosten der Erteilung oder Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung, insbesondere die Gebühren, sind vom Arbeitgeber zu tragen und dürfen auf den Ausländer nicht überwälzt werden.