Ausländerbeschäftigung
PLB-Prüfungen
Zur Überwachung der Ausländerbeschäftigung sind die Arbeitgeber nach § 26 Abs. 1 AuslBG dem Arbeitsmarktservice, dem Amt für Betrugsbekämpfung (v.a. der Finanzpolizei) und der Krankenversicherung auskunftspflichtig; sie müssen ferner die Bewilligungen zur Einsichtnahme bereithalten und auch sonst in die erforderlichen Unterlagen Einsicht gewähren.
