Elternteilzeit
Normalerweise sind Ob, Wann, Umfang und Bedingungen einer Teilzeit ausschließlich Sache der Einigung. Zur Kleinkindbetreuung durch Eltern bzw. Adoptiv- und Pflegeeltern ist jedoch bis zum 4. Lebensjahr plus vier Wochen danach besonders kündigungsgeschützte – und teils durch Kinderbetreuungsgeld unterstützte (s. Kapitel 37 Pkt. K) – Teilzeit auch weitestgehend durchsetzbar:Seite 12

