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Witwen-/Witwerpension - Einkommensvergleich 2- bzw. 4-jährige Rahmenfrist - VfGH 11.3.2010, G 228/09

30. LfgJuni 2010

69.3.3.Nr.2

§ 49 ASVG
§ 91 ASVG
§ 264 ASVG
Art. 7 Abs. 1 B-VG

1. Der im ASVG vorgesehenen zwei- bzw. vierjährigen Rahmenfrist für den für die Berechnung der Höhe der Witwen(Witwer) pension maßgeblichen Einkommensvergleich ist nicht gleichheitswidrig.

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