65.8.2.Nr.1
§ 530 Abs. 1 Z 5 ZPO
1. Eine spätere rechtskräftige Entscheidung über die ASVGVersicherungspflicht als Dienstnehmer berechtigt nach einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, das zu einem freien Dienstvertrag geführt hat, nicht zur Wiederaufnahme in Analogie zu § 530 Abs. 1 Z 5 ZPO, zumal die Gerichte zur Beurteilung des Bestehens oder Nichtbestehens des Arbeitsverhältnisses als Hauptfrage berufen sind, während die Verwaltungsbehörde diese Frage nur als Vorfrage zu prüfen hat.

