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Feststellungsfähigkeit der Verfassungswidrigkeit gesetzlicher Deckelung der ORF-Abfertigungsanwartschaften? Abstrakte Rechtsfrage? Bloße Rechtslagen? „Berühmung“? - OGH 18.3.2024, 9 ObA 94/23y

73. LfgOktober 2024

65.7.1.Nr.6

§ 54 Abs. 2 ASGG
Art. 89 Abs. 1 und 2 B-VG
§ 228 ZPO
§ 7a Abs. 4 ORF-G
§ 50 Abs. 10 u. 11 ORF-G

1. Ein Feststellungsantrag gemäß § 54 Abs. 2 ASGG muss einen Sachverhalt enthalten, der ein Feststellungsinteresse begründet. Widrigenfalls ist er abzuweisen.

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