65.7.1.Nr.6
§ 54 Abs. 2 ASGG
Art. 89 Abs. 1 und 2 B-VG
§ 228 ZPO
§ 7a Abs. 4 ORF-G
§ 50 Abs. 10 u. 11 ORF-G
1. Ein Feststellungsantrag gemäß § 54 Abs. 2 ASGG muss einen Sachverhalt enthalten, der ein Feststellungsinteresse begründet. Widrigenfalls ist er abzuweisen.

