65.7.1.Nr.3
§ 54 Abs. 2 ASGG
1. Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich unzulässig, sofern die Verfahrensgesetze nicht Ausnahmeregelungen enthalten oder die Bedingung nicht in einem Anknüpfen an einen innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht.

