65.6.2.Nr.1
§ 46 Abs. 3 Z 1 ASGG
1. Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 46 Abs. 3 Z 1 ASGG sind solche, in denen es um die Berechtigung oder um die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht.
65.6.2.Nr.1
§ 46 Abs. 3 Z 1 ASGG
1. Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 46 Abs. 3 Z 1 ASGG sind solche, in denen es um die Berechtigung oder um die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht.
