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Befangenheit des Richters Aufhebung nichtiger Prozesshandlungen? - OGH 26.8.2025, 9 ObA 16/25f

77. LfgFebruar 2026

65.4.1.Nr.1

§ 24 Abs. 2 JN
§ 25 JN
§ 528 Abs. 1 ZPO

1. In Ablehnungssachen ist gegen Entscheidungen der zweiten Instanz ein weiteres Rechtsmittel grundsätzlich ausgeschlossen, gilt doch § 24 Abs. 2 JN als abschließende Sonderregelung über die Rechtsmittelzulässigkeit.

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