65.3.2.Nr.4
§ 54 Abs. 1 ASGG
1. Ein zweites Klagebegehren, das weitgehend ident ist, aber in seiner Reichweite in einem Detail hinter dem ersten zurückbleibt, ist mangels rechtlichen Interesses abzuweisen.
65.3.2.Nr.4
§ 54 Abs. 1 ASGG
1. Ein zweites Klagebegehren, das weitgehend ident ist, aber in seiner Reichweite in einem Detail hinter dem ersten zurückbleibt, ist mangels rechtlichen Interesses abzuweisen.
